Rechtsprechung
LSG Berlin, 08.06.2004 - L 12 RA 48/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung einer höheren Altersrente
Kurzfassungen/Presse
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Keine Doppelrente für freiwillig zusatzversicherten Arbeitnehmer in der DDR
Verfahrensgang
- SG Berlin, 14.06.2002 - S 11 RA 6140/01
- LSG Berlin, 08.06.2004 - L 12 RA 48/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom
Auszug aus LSG Berlin, 08.06.2004 - L 12 RA 48/02
Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ist demgegenüber nach § 259b Abs. 1 SGB VI ausschließlich der Verdienst zu Grunde zu legen, der nach dem AAÜG auf der Grundlage von dessen Zwecken und der dort verankerten Maßstäbe eigenständig ermittelt und bundesrechtlich nach Gleichstellung (fiktiver) Zugehörigkeitszeiten mit Beitragszeiten im Sinne des SGB VI als berücksichtigungsfähig anerkannt wird (BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 -B 4 RA 117/00 R- SozR 3-8570 § 5 Nr. 6).Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens und nach Vorlage des "Feststellungsbescheides" vom 17. Mai 2001, den die Beklagte in ihrer Eigenschaft als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme erlassen hat, hat die Beklagte dann auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur nachträglichen Einbeziehung vor allem von Ingenieuren in die AVItech (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 117/00 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 6;… Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 jeweils m.w.N.) die Regelaltersrente des Klägers nach § 259b Abs. 1 SGB VI neu berechnet und dabei eine höhere Rente ermittelt.
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
Auszug aus LSG Berlin, 08.06.2004 - L 12 RA 48/02
Artikel 3 Abs. 1 und 3 GG gebieten nicht, von jenen historischen Fakten, aus denen sich die vorgetragenen Ungleichheiten ergeben, abzusehen und sie "rückwirkend" zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen, da der Deutsche Bundestag die Unterschiede im Rentensystem der DDR einschließlich der Begünstigungen der damals Einbezogenen als ein Teilergebnis der Verhandlungen im Einigungsvertrag angesichts der historischen Bedingungen hat hinnehmen dürfen (vgl. BSG…, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; BVerfG, Urteil vom 28. April 1999, Az: 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97, BVerfGE 100, 190 f). - BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R
Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer …
Auszug aus LSG Berlin, 08.06.2004 - L 12 RA 48/02
Artikel 3 Abs. 1 und 3 GG gebieten nicht, von jenen historischen Fakten, aus denen sich die vorgetragenen Ungleichheiten ergeben, abzusehen und sie "rückwirkend" zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen, da der Deutsche Bundestag die Unterschiede im Rentensystem der DDR einschließlich der Begünstigungen der damals Einbezogenen als ein Teilergebnis der Verhandlungen im Einigungsvertrag angesichts der historischen Bedingungen hat hinnehmen dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; BVerfG, Urteil vom 28. April 1999, Az: 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97, BVerfGE 100, 190 f). - BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R
Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem
Auszug aus LSG Berlin, 08.06.2004 - L 12 RA 48/02
Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens und nach Vorlage des "Feststellungsbescheides" vom 17. Mai 2001, den die Beklagte in ihrer Eigenschaft als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme erlassen hat, hat die Beklagte dann auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur nachträglichen Einbeziehung vor allem von Ingenieuren in die AVItech (ständige Rechtsprechung des BSG…, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 117/00 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 6; Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 jeweils m.w.N.) die Regelaltersrente des Klägers nach § 259b Abs. 1 SGB VI neu berechnet und dabei eine höhere Rente ermittelt.